Am Landgericht Stade wird seit voriger Woche gegen den 80-jährigen Ernst B. verhandelt. Wegen Totschlags. Der Gehbehinderte hatte den Albaner Labinot S. in Notwehr erschossen, als der gemeinsam mit vier weiteren Balkanern oder Südländern in sein Haus eingebrochen war. Nach jahrelangem Drängen der Albaner ist nun die Staatsanwaltschaft von der Notwehr abgerückt und hat Anklage erhoben. Allerdings erlitt der Rentner bei Verhandlungseröffnung Weinkrämpfe, so daß nunmehr zunächst seine Verhandlungsfähigkeit überhaupt begutachtet werden muß.
Wir erinnern uns:
1. Auch als vor Jahren ein betrunkener schwarzer Drogendealer und Frauenbelästiger in der Dessauer Polizeizelle seine Matratze anzündete und dabei erstickte, wurde über Jahre hinweg von der Einwanderer-Lobby so lange Druck gemacht, daß schließlich wenigstens ein Polizeibeamter invalid prozessiert wurde, ein zweiter sicher nach x-ter Verhandlung, x-tem Gutachten und exorbitanten Prozeßkosten bestraft und eine fette Entschädigung zugesagt sein wird.
2. Daß gegen die (migrantischen) Tottreter von Kirchweyhe und Alexanderplatz nur wegen Körperverletzung verhandelt und geurteilt wurde.
Und wir fragen uns: Ist das nun Rassismus? Gegen Deutsche?
http://www.hans-pueschel.info/zitate/notwehr-gibts-nicht-fuer-deutsche.html
Gruß an die, die sich “notwehren” müssen
Der Honigmann